Hausordnung des Lily-Braun-Gymnasiums
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Hausordnung des Lily-Braun-Gymnasiums

Verfasst von Web-Team am 22.06.2015
vom 28.09.2004, aktualisiert am 21.03.2011, redaktionell angepasst zum Schuljahr 2013/2014


Unsere Hausordnung zum Ausdrucken (pdf-Datei)



I. Vorwort

Die Schulordnung stützt sich auf das Schulgesetz für Berlin, die dazugehörigen Ausführungsvorschriften und auf die Beschlüsse der Gesamt- und Schulkonferenz. Die Hausordnung dient der vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schule. Die Mitverantwortung und Mitwirkung von Schülern und Schülerinnen, Eltern und Lehrkräften im Rahmen des Schullebens sind durch das Schulgesetz geregelt. Erfolgreiche Unterrichts- und Erziehungsarbeit im Sinne des Schulgesetzes erfordert von allen rücksichtsvolles und höfliches Verhalten mit dem Ziel, an der Schule ein gutes Arbeitsklima zu schaffen und zu erhalten. Die Hausordnung gilt für alle, die an der Schule sind oder an der Schule arbeiten, und für alle am Unterricht Beteiligten.


II. Einzelregelungen für den Schulalltag

1. Öffnung der Schule
I. Der Haupteingang wird um 7.30 Uhr geöffnet. Bis zum Klingeln 7.45 Uhr halten sich die Schüler und Schülerinnen in der Vorhalle auf. Das übrige Gebäude darf vorher nicht betreten werden. Bei späterem Unterrichtsbeginn warten zu früh eintreffende Schüler und Schülerinnen bis zum Pausenbeginn in der Vorhalle.

2. Pausenordnung

Pausenordnung

Für die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufe 7 - 9 besteht während der großen Pausen die Verpflichtung, die Klassenräume zu verlassen und den Hof aufzusuchen. Die Klassenräume sind während der großen Pausen verschlossen. Schüler und Schülerinnen, die im Gartenhaus Unterricht haben, können die Pausen vor dem Gartenhaus verbringen. Lassen die Witterungsverhältnisse einen
Hofaufenthalt nicht zu, wird dieses durch dreimaliges Klingeln angezeigt. Für den Aufenthalt
während der Pausen ist ausschließlich der Schulhof vorgesehen.

Mit dem ersten Klingelzeichen bzw. fünf Minuten vor Stundenbeginn sind die Klassenräume aufzusuchen. Jeder Schüler und jede Schülerin soll sich pünktlich zum Stundenbeginn am Arbeitsplatz aufhalten.

3. Verlassen des Schulgrundstücks
Die Schüler und Schülerinnen der 7. - 10. Klassen dürfen während der Schulzeit einschließlich der Pausen aus Gründen der Aufsichtspflicht das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen sind mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern für Schüler und Schülerinnen möglich, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Sie dürfen dann nur während der Religionsstunden das Schulgebäude verlassen.

4. Behandlung von Schuleigentum
Alle Benutzer des Schulgebäudes und seiner Einrichtungen sind verpflichtet, mit dem Schuleigentum pfleglich umzugehen. Bei schuldhaften Sachbeschädigungen wird der Betreffende zur Verantwortung gezogen.

5. Sauberkeit an der Schule
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. In jeder Klasse gibt es einen Ordnungsdienst, der während der Pausen und nach dem Unterricht dafür zu sorgen hat, dass kein Abfall liegen bleibt. Unabhängig davon ist jedes Mitglied der Schule verpflichtet, von ihm verursachten Schmutz zu beseitigen, das gilt auch und besonders für Getränketüten und Becher. Getränketüten ohne besonderen Verschluss, insbesondere aus den Getränkeautomaten, dürfen zur Vermeidung von Verunreinigungen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden. Auf umweltgerechte Verpackung ist zu achten. Auf dem Schulhof übernimmt eine Klasse jeweils für eine Woche den Ordnungsdienst.

6. Verhalten während des Unterrichts
Essen, Trinken, Kaugummi kauen und Tragen von Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts nicht gestattet.

7. Rauchen
Das Rauchen ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Ferner wird von allen rauchenden Mitgliedern der Schulgemeinschaft erwartet, dass auch auf das Rauchen in der unmittelbaren Umgebung der Schule, insbesondere an Wegen und Eingängen verzichtet wird, um allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft einen rauchfreien Zugang zur Schule zu gewährleisten. Damit wird an das besondere Verantwortungsbewusstsein aller gegenüber jüngeren Schülerinnen und Schülern erinnert.

8. Benutzung privater Tonträger und Mobiltelefone
Die private Benutzung von Radios, Walkmen, Computer-Spielen, Mobiltelefonen u. ä. im Schulgebäude ist nicht zulässig. Bei Verstoß werden sie einbehalten und bei der Schulleitung für einen Tag hinterlegt. Sie können am Ende des nächsten Unterrichtstages mit einem Brief der Eltern wieder abgeholt werden. Bei mehrmaligem Verstoß holen die Eltern eingezogene Gegenstände persönlich ab.

9. Diebstähle
Diebstähle sollen sofort nach ihrer Entdeckung der Klassenleitung, dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden. Wertgegenstände sollen nicht mit in die Schule genommen werden.


III. Sicherheitsbestimmungen

1. Alarm

Feueralarm
Im Falle einer Gefahr (andauerndes Hupzeichen, rotes Blinkzeichen auf dem Hof) ist die Schule nach der im Probealarm geübten und in einem gesonderten Aushang beschriebenen Weise zu verlassen. Sammelplatz für alle ist der große Pausenhof. Dies gilt auch für Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte, die keinen Unterricht haben. Den Anordnungen der verantwortlichen Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Sonderalarm
Bei andauerndem Kurzklingeln gilt der Sonderalarm. Alle Schüler und Schülerinnen sowie Lehrkräfte bleiben entsprechend der zu Schuljahresbeginn besprochenen Regelungen in den Unterrichtsräumen und verbarrikadieren sich dort.

2. Umherrennen im Schulgebäude
Aus Gründen der Unfallgefahr ist das Umherrennen im Schulgebäude nicht gestattet.

3. Sitzen auf dem Boden und den Treppen
Zur Vermeidung von Unfällen und zur Freihaltung der Durchgänge ist das Sitzen auf dem Boden und den Treppen aus baupolizeilichen Gründen nicht erlaubt.

4. Benutzung von kleiner Treppe
Die kleine Treppe soll aus Sicherheitsgründen von Schülern und Schülerinnen grundsätzlich nicht benutzt werden.

5. Alkohol und Drogen
Der Genuss und das Mitbringen alkoholischer Getränke und Drogen sind untersagt.

6. Verbot von Waffen
Waffen und waffenähnliche Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht oder benutzt werden.

7. Verbot des Schneeballwerfens
Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände verboten.

8. Regelung für Fahrräder und Motorfahrzeuge
Fahrräder sind auf dem Schulgelände zu schieben. Das Abstellen der Fahrräder ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gestattet. Das Befahren des Schulgeländes mit Motorfahrzeugen ist verboten.

9. Ballspiele
Ballspiele jeder Art sind nur in der Turnhalle und auf dem dafür vorgesehenen Teil des Schulhofes gestattet.


IV. Hausrecht

1. Der Schulleiter / Die Schulleiterin - in seiner/ihrer Abwesenheit sein/ihr Stellvertreter/in bzw. der/die von ihm/ihr Beauftragte (in der Regel der Hausmeister) - übt gegenüber Schülern und Schülerinnen, Lehrkräften und schulfremden Personen das Hausrecht aus.

2. Schulfremde Personen haben sich im Sekretariat zu melden.

3. Unbefugten ist der Aufenthalt in der Schule verboten.


V. Schlussbestimmungen

1. Wiederholte oder grobe Verstöße gegen die Hausordnung werden mit schulischen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen belegt.

2. Abweichendes Verhalten von den Bestimmungen der Hausordnung bedarf im Einzelfall der Genehmigung des Schulleiters / der Schulleiterin.

3. Diese Hausordnung tritt am 01.10.2004 in Kraft.

 



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