Die neue Verordnung Sekundarstufe 1
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Aktuell

Die neue Verordnung Sekundarstufe 1

Verfasst von D. Schallnas am 04.02.2005

Am 1. Februar trat die neue Verordnung für die Sekundarstufe 1 (Klassen 5 - 10) in Kraft.
Die für uns wohl wichtigste Änderung betrifft die Versetzung.
Es kann jetzt eine fünf oder sechs in zwei Hauptfächern (Mathematik, Englisch, Deutsch, Französisch) nicht mehr ausgeglichen werden. Wer zwei Fünfen oder Sechsen in Hauptfächern hat, wird unabhängig von seinen anderen Leistungen nicht versetzt.
Außerdem wurde die Mindestanzahl der Klassenarbeiten verringert, ihre Länge in den 9. und 10. Klassen jedoch erhöht: In Deutsch werden Klassenarbeiten nun 90 - 180 Minuten geschrieben, in der ersten und zweiten Fremdsprache 45 -150 Minuten, in Mathematik 45 - 120 Minuten und im Wahlpflichtunterricht 45 - 90 Minuten.

Ab dem kommenden Schuljahr 2005/2006 werden auch die Noten des ersten Halbjahres in die Endnoten am Schuljahresende mit einbezogen.
 



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